Bildungskarenz

Die Bildungskarenz kann zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt vier Jahren im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden.

Es bleibt dabei Ihnen überlassen, ob Sie

  • das Jahr zur Gänze durchgehend in Anspruch nehmen wollen – was dazu führt, dass sie in den darauf folgenden 3 Jahren keine weitere Bildungskarenz konsumieren können,
  • die 12-monatige Bildungskarenz innerhalb des Vierjahreszeitraumes in Teilen verbrauchen oder
  • mit einer Bildungsteilzeit kombinieren wollen – (siehe dazu „Kombination von Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld“ auf der Rückseite)

Jeder einzelne Teil einer Bildungskarenz muss aber zumindest 2 Monate andauern. Während dieser Zeit erhält die karenzierte Person vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch € 14,53 täglich.

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