Bildungsteilzeit
Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit, um sich aus- oder weiterzubilden, und erhalten für die entfallenden Stunden einen „Lohnersatz“.
Das Wichtigste zur Bildungsteilzeit im Überblick:
- Sie kürzen Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit um 25 – 50 %.
- Sie arbeiten weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche.
- Sie nutzen mindestens 10 Stunden pro Woche für Ihre Aus- oder Weiterbildung.
- Die Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate.
- Sie konsumieren die Bildungsteilzeit innerhalb von 4 Jahren – gerne auch in Teilen.
Sie behalten Ihren Arbeitsplatz.
Sie haben auch während der Weiterbildungszeiten ein gesichertes Einkommen.
Sie können während der Bildungsteilzeit
- geringfügig selbstständig oder
- bei einem anderen Unternehmen geringfügig unselbständig arbeiten.
- Sie erhalten täglich 0,82 Euro für jede volle Arbeitsstunde, um die Sie Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit reduzieren. Bruchteile von Arbeitsstunden werden nicht bezahlt.
2 Beispiele:
- Sie reduzieren Ihre Normalarbeitszeit von 40 auf 20 Stunden, also um 50 %. Dann erhalten Sie monatlich ein Bildungsteilzeitgeld von 492 Euro: 0,82 x 20 Stunden x 30 Tage (bei Kalendermonaten mit 30 Tagen).
- Sie reduzieren Ihre Normalarbeitszeit von 40 auf 30 Stunden, also um 25 %. Dann erhalten Sie monatlich ein Bildungsteilzeitgeld von 246 Euro: 0,82 x 10 Stunden x 30 Tage (bei Kalendermonaten mit 30 Tagen).