Bildungsteilzeit

Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit, um sich aus- oder weiterzubilden, und erhalten für die entfallenden Stunden einen „Lohnersatz“.

Das Wichtigste zur Bildungsteilzeit im Überblick:

  • Sie kürzen Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit um 25 – 50 %.
  • Sie arbeiten weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche.
  • Sie nutzen mindestens 10 Stunden pro Woche für Ihre Aus- oder Weiterbildung.
  • Die Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate.
  • Sie konsumieren die Bildungsteilzeit innerhalb von 4 Jahren – gerne auch in Teilen.

Sie behalten Ihren Arbeitsplatz.

Sie haben auch während der Weiterbildungszeiten ein gesichertes Einkommen.

Sie können während der Bildungsteilzeit

  •  geringfügig selbstständig oder
  •  bei einem anderen Unternehmen geringfügig unselbständig arbeiten.
  • Sie erhalten täglich 0,82 Euro für jede volle Arbeitsstunde, um die Sie Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit reduzieren. Bruchteile von Arbeitsstunden werden nicht bezahlt.

2 Beispiele:

  • Sie reduzieren Ihre Normalarbeitszeit von 40 auf 20 Stunden, also um 50 %. Dann erhalten Sie monatlich ein Bildungsteilzeitgeld von 492 Euro: 0,82 x 20 Stunden x 30 Tage (bei Kalendermonaten mit 30 Tagen).
  • Sie reduzieren Ihre Normalarbeitszeit von 40 auf 30 Stunden, also um 25 %. Dann erhalten Sie monatlich ein Bildungsteilzeitgeld von 246 Euro: 0,82 x 10 Stunden x 30 Tage (bei Kalendermonaten mit 30 Tagen).

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