Bildungskarenz
/in Allgemein /von Ferdinand SteinerDie Bildungskarenz kann zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt vier Jahren im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden.
Es bleibt dabei Ihnen überlassen, ob Sie
- das Jahr zur Gänze durchgehend in Anspruch nehmen wollen – was dazu führt, dass sie in den darauf folgenden 3 Jahren keine weitere Bildungskarenz konsumieren können,
- die 12-monatige Bildungskarenz innerhalb des Vierjahreszeitraumes in Teilen verbrauchen oder
- mit einer Bildungsteilzeit kombinieren wollen – (siehe dazu „Kombination von Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld“ auf der Rückseite)
Jeder einzelne Teil einer Bildungskarenz muss aber zumindest 2 Monate andauern. Während dieser Zeit erhält die karenzierte Person vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch € 14,53 täglich.
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