Skills Schecks 2023 – Förderung
Mit den Skills Schecks soll Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich ein niederschwelliger Zugang zu einem Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht werden. Ziel ist es, durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, Fachkräfte in Unternehmen beim Wandel zu einer nachhaltigen (ökologischen), digitalisierten und zukunftsfitten Wirtschaft zu unterstützen.
Gefördert werden die Kosten von beruflichen Weiterbildungen, deren Schulungsinhalte überwiegend direkt oder indirekt zu einer ökologisch nachhaltigen und digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in der nachhaltigen (ökologischen) bzw. digitalen Transformation aufweisen. In-House-Schulungen können mit den Skills Schecks gefördert werden.
Welche Weiterbildungsanbieter werden anerkannt?
- österreichische zertifizierte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, siehe dazu das Verzeichnis der Ö-Cert-Qualitätsanbieter und die Ö-Cert-Liste
Somit kann Performance4KMU dieser Anbieter für Sie sein, da wir Ö-Cert Qualitätsanbieter sind.
Weitere Fakten:
- Antragstellungen sind laufend bis längstens 31.03.2024 möglich (bzw. bis das Budget erschöpft ist),
- Die Weiterbildung darf erst nach Beantragung des Skills Schecks begonnen werden.
- Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. Es muss für jede zu fördernde Person ein eigener Antrag gestellt werden.
- Es können mehrere Weiterbildungen für eine Person innerhalb eines Schecks eingereicht werden
- Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten
- In dieser Ausschreibung können pro Unternehmen max. 25 Skills Schecks genehmigt werden. Pro Mitarbeiter:in darf nur ein Skills Scheck gefördert werden. Das bedeutet, dass pro Unternehmen die Weiterbildung von max. 25 Mitarbeiter:innen im Zuge der Ausschreibung gefördert werden kann.
- Der Antrag kann laufend – vor Beginn der gewählten Weiterbildung(en) und vor Rechnungslegung – im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall) bis längstens 31.03.2024 eingereicht werden.
Wir sind bei der Antragstellung zur Förderung behilflich und können Sie und Ihr Team ein Stück weit in eine digitale und nachhaltige Zukunft begleiten. Fragen Sie gleich an: office@p4k.at